Warum ich im Monitoringausschuss mitarbeite

Monitoringauschuss

Nun war ich die letzten vier Jahre Teil des Monitoringausschusses und werde auch die nächsten Jahren in diesem Gremium zur Überwachung der Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention tätig sein.

Mein Resümee

Mir gefällt die Arbeit im Ausschuss sehr, sehr gut und besonders die Arbeit an Stellungnahmen und die öffentlichen Sitzungen (beispielsweise diese) sind meine persönlichen Highlights gewesen. Auch wenn die Arbeit ziemlich umfangreich ist, die Zusammenarbeit mit der Vorsitzenden, den anderen Mitgliedern sowie dem Büro des Ausschusses ist wirklich sehr bereichernd – wofür ich mich bedanke.

Blick zum Podium

Besonders die Arbeiten zu den Stellungnahmen zur Persönlichen Assistenz, zu Gewalt, zu Bildung und zum Persönlichen Budget sind mir sehr positiv in Erinnerung geblieben, auch weil ich hier recht viel einbringen konnte und durfte.

Was sich verbessern muss

Doch auch kritische Worte sind anlässlich der abgelaufenen ersten Periode des Monitoringausschusses notwendig. Ich finde es ziemlich beschämend, dass die Republik dem Ausschuss keinerlei Budget zur Selbstverwaltung zur Verfügung stellt. Menschenrechtsarbeit ist in Österreich halt noch immer kaum wertgeschätzt wird und häufig auch noch als störend – weil Missstände aufzeigend – empfunden.

Bei der öffentlichen Sitzung

Aus meiner Sicht muss es strukturell unbedingt Verbesserungen geben, wenn der Monitoringausschuss auch in den nächsten Jahren ordentlich arbeiten können soll. Was kaum jemanden bekannt ist, aber auch deutlich thematisiert werden muss. Der Monitoringausschuss – bei all seiner öffentlichen Wirkung – ist eigentlich nur ein Unterausschuss eines unbedeutenden Beratungsgremiums (Bundesbehindertenbeirates) des Sozialminister.

Wesentlich für die folgende Jahre wird es auch sein, intensiv auf die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention hinzuweisen. Seit 2008 ist wirklich schon viel Zeit vergangen – in manchen Bereich leider ohne sichtbaren Fortschritt.

Hier wird es auch sehr notwendig sein, dass die NGOs die Nicht-Umsetzung der Konvention stark aufgreifen. Der Monitoringausschuss ist nämlich keine Interessensvertretung, sondern ein Überwachungsorgan. Dieser Unterschied ist leider noch nicht allen bewusst.

Tag der Menschenrechte

Heute am internationalen Tag der Menschenrechte hält der Monitoringausschuss eine Sitzung mit den Mitgliedern der vergangenen ersten und nun startenden zweiten Funktionsperiode ab. Ein schönes Zeichen – finde ich.

2013 wird sicherlich wieder ein spannendes Jahr für den Monitoringausschuss. Nach derzeitigen Stand wird Österreich erstmals überprüft und wird seine Fortschritte und Versäumnisse vor der UNO erläutern müssen. Auf manche Antworten bin ich schon sehr gespannt; aber das ist eine andere Geschichte.

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