Am 1. April startet die Vorratsdatenspeicherung in Österreich – dagegen muss ich klagen
In Österreich wurde beschlossen, dass zum 1. April 2012 (kein Witz!) die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird.
Was das bedeutet?

Homepage verfassungsklage.at
Nun kann man dagegen eine Verfassungsbeschwerde bringen und dagegen klagen – ganz einfach Vordruck ausdrucken, unterschreiben und einschicken. Alle Infos auf der Seite www.verfassungsklage.at.
Ich hoffe, dass viele Menschen daran mitmachen – ich bin auf jeden Fall dabei.