Heute habe ich auf der Seite des Parlaments eine Gesetzesbegutachtung entdeckt, die eine deutlich längere Begutachtungsfrist hat.
Bei großen Vorhaben – wie beispielsweise Sammelgesetzen – kommt es schon mal vor, dass man nur 2 Wochen für die Begutachtung eines Gesetzes hat.
Bei Familienberatungsförderungsgesetz – eingebracht am 21. Dezember 2012 – gibt es eine einjährige (!) Begutachtachtungsfrist. 😉
http://www.flickr.com/photos/martinladstaetter/8343230904/