Ernsthaft? Koalition will „Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des Tabakgesetzes“ erlassen

Manche Aktivitäten im Parlament sind so dämlich, dass einem fast die Luft wegbleibt. Zuerst wurde jahrelang herumgestritten, ob in Gaststätten ein generelles gesetzliches Rauchverbot kommen soll. Es folgte ein typisch österreichisch weichgespülter Kompromiss. Die Wirte stellen irgendwelche Glaswände samt Türen (die eh in der Regel offen blieben) auf und damit sei der Sache schon erledigt – dachte man.

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Foto: Georg Holzer

Verwaltungsgerichtshof hob den Spuk auf

Doch der Verwaltungsgerichtshof hob den Spuk auf und urteilte darüber. Dazu berichtete die Presse:
„Wenn der Gesetzgeber explizit von ‚Raucherzimmern‘ spricht, die in den einem grundsätzlichen Rauchverbot unterliegenden allgemein zugänglichen Räumen bestimmter Einrichtungen errichtet werden können, stand ihm offenbar vor Auge, dass es dem Inhaber der Einrichtung erlaubt ist, einen vom Nichtraucherbereich wegführenden Raucherraum festzulegen“, erläuterte der VwGH seinen Rechtsstandpunkt. „Nichts aber deutet darauf hin, dass dieses ‚Raucherzimmer‘ etwa derart festgelegt werden dürfte, dass die Einrichtung nur über das Raucherzimmer betreten werden kann.“

Gesetz zur Interpretation?

Angesichts der Interpretation waren die Wirte „erschüttert“ und Abgeordnete wurden aktiv.

Die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann (SPÖ), Wolfgang Gerstl (ÖVP) brachten allen ernstes kürzlich nun einen Antrag mit dem Titel „Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des §13a Abs. 2 Tabakgesetzes“ ein.

Sie fordern darin „§ 13a Abs 2 TabakG 1995, BGBl. Nr. 431/1995, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2008, wird gemäß § 8 ABGB dahingehend authentisch ausgelegt, dass den Gästen auf dem Weg zum Hauptraum bzw. zu anderen rauchfreien Bereichen des Lokals wie sanitären Anlagen bzw. WC-Anlagen ein kurzes Durchqueren des Raucherraumes zumutbar ist.

Also sowas finde ich wirklich frech!

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