Heute – am 21. Februar – ist der Internationale Tag der Muttersprache.
Dieser von der UNESCO ausgerufener Gedenktag zur „Förderung sprachlicher und kultureller Vielfalt und Mehrsprachigkeit“ wird seit dem Jahr 2000 jährlich begangen.
Österreichische Gebärdensprache
Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist seit September 2005 in der Verfassung festgeschrieben. Mit BGBl. I Nr. 81/2005 wurde die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in Art. 8 Abs. 3 B-VG im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Dort steht seither:
„(3) Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.“
Trotz dieser Verfassungsbestimmung und trotz der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Republik Österreich 2008 wird die Österreichische Gebärdensprache im Bildungssystem kaum beachtet.
Das muss sich dringend ändern, denn Kinder haben Rechte!