Unter dem Titel „Erwachsenenschutz statt Sachwalterschaft – Schritte zu einem selbstbestimmten Leben“ erschien im Juni 2017 in der Edition Ausblick eine Publikation der Volksanwaltschaft.
Sarah Hofmayer und ich legten in unserem Beitrag den Bezug zur UN-Behindertenrechtskonvention dar und ob damit die Verpflichtungen der Konvention erfüllt worden sind. Siehe auch Buchbeschreibung auf BIZEPS.
Das Buch hat 208 Seiten und kostet 19.90 Euro. ISBN 978-3-903798-61-8
Aus dem Vorwort des Buches
Sarah HOFMAYER und Martin LADSTÄTTER knüpfen an die Frage: Wo stehen wir heute? – „Behinderten Menschen `zu ihrem eigenen Schutz` alle Entscheidungen abzunehmen“, sie zu besachwalten, das ist vielfache Praxis, die mit dem Sachwalterrecht korrespondiert und sich darüber hinaus oft mit einem gängigen gesellschaftlichen Verständnis deckt.
Ausgehend davon, dass bei der Ausübung der gleichen Rechte und Pflichten in manchen Bereichen Unterstützung und nicht der Ersatz der Entscheidung notwendig ist, verweisen die AutorInnen darauf, dass die Berücksichtigung dieser Rechte eine besondere Herangehensweise verlangt, um Probleme, wie sie bisher registriert wurden, zu lösen und künftig zu vermeiden. Der Ruf nach einer Reform des Sachwalterrechts kam daher auch im Lichte der Mahnungen, die mit der UN-Behindertenrechts-Konvention zusammenhängen. Diese verlangt, dass jeder Mensch alle Entscheidungen, die ihn selbst betreffen, auch selbst treffen darf und stellt auch klar, was damit gemeint ist.
Das österreichische System (des Sachwalterrechts) ist laut Staatenprüfung als veraltet anzusehen und muss(te) sich vom System der ersetzten Entscheidung verabschieden. Im Reformprozess war es hilfreich, sich an jenen Ländern zu orientieren, die einen neuen, differenzierten Weg gehen.
Das neue Erwachsenenschutz-Gesetz sieht eine Sachwalterschaft als absolute Ausnahme weiterhin vor. Nach der Ansicht der AutorInnen ist daher die künftige Praxis sorgfältig zu beobachten; Aufgabe der Gerichte und des Clearings ist es, genau darauf zu achten, in welchen Bereichen Menschen Unterstützung durch eine, keinesfalls immer vollumfängliche, ersetzte Entscheidung benötigen.
Ladstätter und Hofmayer treffen sich in einer maßgeblichen Einschätzung mit vielen anderen ExpertInnen: Das neue Gesetz ist eine taugliche Grundlage für eine geänderte, menschenrechtlich abgesicherte Praxis, die auf einer geänderten Haltung aller Beteiligten aufbaut. Von der ersetzten zur unterstützen Entscheidung!
Die Volksanwältin ist nur Herausgeberin.
Pingback: Neues Erwachsenenschutz Gesetz tritt am 1. Juli 2018 in Kraft – Martin Ladstätter