Wahlreform: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Veranstaltung im Presseklub Concordia am 3. Oktober 2017

Am 3. Oktober 2017f and  eine Veranstaltung zum Thema „Wahlreform jetzt!“ statt. Umfassende Wahlreformen forderten VertreterInnen von sechs zivilgesellschaftlichen Organisationen anlässlich einer Podiumsdiskussion im Wiener Presseclub Concordia.

Organisiert wurde die Veranstaltung von wahlbeobachtung.org – einer unparteiischen Arbeitsgemeinschaft österreichischer Wahlbeobachter und Wahlbeobachterinnen mit internationaler Wahlbeobachtungserfahrung.

Mein Vortrag bei der Podiumsdiskussion drehte sich um das Thema Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bei Wahlen. Mir war wichtig aufzuzeigen, wo Wahlgesetze noch immer diskriminieren.

Ich erzählte vom 1998 noch gültigen Wahlausschluss im § 72 Nationalratswahlordnung wo es damals hieß:

§ 72 Besondere Erleichterungen für die Ausübung des Wahlrechts

(4) In Anstalten unter ärztlicher Leitung kann diese in Einzelfällen den in den Abs. 2 und 3 bezeichneten gehfähigen und bettlägerigen Pfleglingen die Ausübung des Wahlrechts aus gewichtigen medizinischen Gründen untersagen.

Die Bestimmung widersprach dem Artikel 26 Abs 5 des Bundesverfassungsgesetzes, dass damals sagte: „Die Ausschließung vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit kann nur die Folge einer gerichtlichen Verurteilung sein.“ Sie widersprach auch dem damals neuen Artikel 7 B-VG. Schlussendlich wurde die Bestimmung im Demokratiepaket 1998 geändert.

Allerdings bestehen solche verfassungswidrigen Bestimmungen bis heute noch in diesen Landesgesetzen:

  • NÖ Landtagswahlordnung 1992 – § 69 Abs 4
  • Burgenländische Landtagswahlordnung § 54 Abs 3

Das wurde auch gleich ziemlich erstaunt aufgenommen:


Ich erzählte auch über fehlende verpflichtende Bestimmungen zur Barrierefreiheit in Wahlgesetzen.

Sammlung der Videos

Auf wahlbeobachtung.org findet man alle Videos der Veranstaltung. Ich hoffe sehr, dass zukünftige Regierungen sich der Wahlgesetze annehmen.

Videos der Paneldiskussion “Wahlreform jetzt!” online

Update:

Die verfassungswidrigen Bestimmungen wurden in NÖ im Jahr 2021 und im Burgenland im Jahr 2022

  • NÖ Landtagswahlordnung 1992 – § 69 Abs 4 wurde mit LGBl 2021/55 bereinigt.
  • Burgenländische Landtagswahlordnung § 54 Abs 3 wurde mit LGBl 2021/92 bereinigt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert