Im Inklusionspaket wurde festgelegt, dass der Monitoringausschuss einen Verein zur Unterstützung und Wahrung der Unabhängigkeit bekommt. Die Gründung ist vollbracht und die Arbeiten starten.
Bei der Vereinsbehörde wurde am 18. Dezember 2017 der „Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschusses“ eingereicht. (Siehe Artikel bei BIZEPS)
Der Vereinsregisterauszug mit den GründerInnen liegt nun vor und die Arbeit kann beginnen.
Zweck des Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschusses ist laut Statuten:
Zweck des Vereins sind die Förderung und der Schutz der Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN‑BRK; BGBl. III Nr. 105/2016) im Sinne des Art. 33 Abs. 2 UN‑BRK sowie die Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschusses (§§ 13g ff Bundesbehindertengesetz, BBG) bei der Besorgung seiner gesetzlich vorgesehenen Aufgaben.