Der 1. Juli 2018 ist ein Tag zum Feiern; viel haben wir dafür arbeiten müssen. Und schlussendlich waren wir erfolgreich.
Unter dem Titel “Erwachsenenschutz statt Sachwalterschaft – Schritte zu einem selbstbestimmten Leben” erschien im Juni 2017 in der Edition Ausblick eine Publikation der Volksanwaltschaft. (Siehe meinen Bericht dazu)
Sarah Hofmayer und ich legten in unserem Beitrag den Bezug zur UN-Behindertenrechtskonvention dar und ob damit die Verpflichtungen der Konvention erfüllt worden sind. Siehe auch Buchbeschreibung auf BIZEPS.
ZiB 1 vom 30. Juni 2018
Wie stark um das Gesetz und die Finanzierung gerungen wurde zeigt auch der damalige Bericht dazu: