Die ÖBB betreibt gerade eine Kampagne „Pass auf dich auf!“. Mit überraschenden und schockierenden Bildern soll vor den Gefahren am Bahnhof gewarnt werden.
Jugendlichen wird mit schockierenden Wendungen gezeigt, wie schnell man eine Behinderung bei einem Unfall bekommen kann. Diese Art der Darstellung von Menschen mit Behinderungen ist abwertend und viele Menschen zeigten sich in den letzten Tagen verärgert ob dieses Fehltritts der ÖBB. (Siehe: Behindertenanwaltschaft, Monitoringausschuss, BIZEPS)
Vielleicht sollte man der ÖBB raten auch aufzupassen, wenn sie Kampagnen plant und startet.
Grundsätzlich stellt sich auch die Frage, ob diese Art der Kampagne nicht eine Diskriminierung gemäß Behindertengleichstellungsgesetz ist.
Eine nicht unähnliche Kampagne „Hier war Alkohol am Steuer.“ des Verkehrsministeriums im Jahr 2006 führte zu einer Schlichtung. Eine Klage wurde damals nur deswegen abgewendet, weil sich das Ministerium entschuldigt hat, diese Inserate nicht mehr verwendete und Schadenersatz bezahlte.
Weil ich von Christiane Link den Tipp bekam den Vorfall dem Österreichischen Werberat zu melden, hab ich dies auch gemacht. Immerhin heißt es bei denen bei den allgemeinen Werbegrundsätzen:
Werbung darf niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder Diskriminierung fördern, insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Staatsbürgerschaft, des sozialen Status, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder sonstiger Gründe.
Ich werde Euch informieren, was aus meiner Beschwerde wurde und ob die ÖBB die Kampagne gestoppt hat.
Updates:
Werberat bestätigt Annahme der Beschwerde
Der Österreichische Werberat bestätigte am 28. Oktober 2019 die Annahme der Beschwerde. So sieht das Verfahren aus. Es gibt – so erfuhr ich – weitere Beschwerden.
Update: 31. Oktober
Mich erreichte folgendes Mail vom Österreichischen Werberat (andere bekamen auch so ein Mail):
„Sehr geehrter Herr Ladstätter,
Im Zuge unseres Beschwerdeverfahrens, wird in einem ersten Schritt das betroffene Unternehmen zur Stellungnahme eingeladen. Das Unternehmen hat nach unserer Kontaktaufnahme reagiert und das beanstandete Sujet zurückgezogen. Dieses wird in Zukunft nicht mehr verwendet.
Unser Beschwerdeverfahren sieht bei einer Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine weitere Behandlung der Beschwerde vor. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. …“
Meine Nachfrage „Hat das Unternehmen das Sujet zurückgezogen oder ist einfach die Zeit abgelaufen?“ wurde vom Werberat bisher noch nicht beantwortet. In der Zwischenzeit wurde die ÖBB-Stellungnahme auf der des Werberats veröffentlicht:
Da die Darstellung aber in der aktuellen Form gem. dem Ethik-Kodex anscheinend als Grenzfall zu werten ist, werden wir umgehend mit dem österreichischen Behindertenrat das Gespräch suchen, um die fallweise negative Einschätzung entsprechend zu verstehen und damit auch besser in der werblichen Umsetzung darauf Rücksicht nehmen zu können.
Nochmals außerordentlich betonen möchten wir, dass uns Menschen mit Behinderung wichtig sind und es in keinster Weise beabsichtigt war, diese mit der Aussage der Werbesujets zu diskriminieren. Die Kampagne „Pass auf dich auf“ wird daher mit heutigem Tag (31.10.2019) in den kommerziellen Medien eingestellt und von einem zweiten geplanten Kampagnenflight in dieser Form wird abgesehen. Auf der Website der ÖBB Infrastruktur ist die Kampagne in abgeänderter Form weiterhin präsent. Eine generelle Anpassung der Sujets wird nach dem Gespräch mit dem österreichischen Behindertenrat evaluiert.