
Rückschritt beim Erwachsenenschutzrecht beschlossen – wir bleiben trotzdem dran!
Trotz massiver Kritik der Zivilgesellschaft und warnender Stimmen – auch von mir bei der Pressekonferenz am 13. Juni 2025 – wurde das Budgetbegleitgesetz am 18. Juni 2025 beschlossen.
Konkret ist im Budgetbegleitgesetz vorgesehen, die Überprüfungsfrist der gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre zu verlängern und die Verpflichtung zu streichen, eine Überprüfung durch einen Erwachsenenschutzverein zu beauftragen, ob weiterhin die Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung besteht.

Das ist ein klarer Rückschritt bei der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention.
Ich fordere: Diese Änderungen müssen zurückgenommen werden!
Der Österreichische Behindertenrat hat einen Mitschnitt der Pressekonferenz vom 13. Juni 2025 im Presseclub Concordia veröffentlicht.