Erwachsenenschutz: Änderungen überarbeitet

Initiativantrag Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 – ErwSchAG 2025Heike Eder

Die jüngste Entscheidung der Regierungsfraktionen von ÖVP, SPÖ und NEOS, Teile des erst kürzlich beschlossenen Gesetzes zum Erwachsenenschutzrecht teilweise wieder zu revidieren, ist ein erfreuliches Signal. Am 10. Juli 2025 wurde ein diesbezüglicher Initiativantrag im Parlament eingebracht eingebracht. (Im BIZEPS-Artikel berichtete ich ausführlich.)

Es ist positiv zu sehen, dass die breite Kritik von Expert:innen, dem Österreichischen Behindertenrat und anderen Akteur:innen ernst genommen wurde. Dass hier nun nachgebessert wird, zeigt, dass politische Entscheidungen auch korrigiert werden können, wenn erkannte Fehler offen eingestanden werden.

„Die Koalitionsparteien haben einen Initiativantrag eingebracht, mit dem genau diese Kritik adressiert wird“, hielt auch Justizministerin Anna Sporrer im DerStandard kürzlich dazu fest.

Ich hoffe, dass zukünftige Gesetzesänderungen sorgfältiger geplant und der Österreichische Behindertenrat als Interessenvertretung von Anfang an einbezogen wird.

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