Für einen unabhängigen ORF: Warum Widerspruch – und eine Beschwerde – notwendig ist

ORF Zentrum

Am 5. Juni 2025 wurden im neu formierten ORF-Publikumsrat neun Mitglieder für den Stiftungsrat gewählt – doch zwei Personen, die an der Abstimmung teilnahmen, hätten laut Gesetz gar nicht im Publikumsrat sitzen dürfen.

Gertrude Aubauer und Beatrix Karl bekleideten parteipolitische Funktionen, die sie gemäß § 28 ORF-G ausschließen. Ihre Teilnahme war rechtswidrig – der gesamte Beschluss damit höchst fragwürdig.

Warum ich Beschwerde eingelegt habe

Medienberichte und das Ergebnis selbst legen nahe, dass die Bestellung entlang eines politischen Proporzes (4:4:1) erfolgte. Da ich selbst Mitglied des Publikumsrats bin, kann ich bestätigen, dass die Medienberichte die Realität zutreffend wiedergegeben haben.

„Die Neubestellung der ORF-Gremien (nach dem VfGH-Erkenntnis und der Neuregelung im ORF-Gesetz) gerät immer mehr zur Seifenoper“, schreibt Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes Hans Peter Lehofer in einem Blogbeitrag mit dem Titel „Publikumsrat und Politik – nächste Episode“ und hält darin als Experte für Telekommunikations-, Medien- und Regulierungsrecht fest:

Damit stellt sich die Frage, welche Konsequenzen die Teilnahme ausgeschlossener Mitglieder an der Beschlussfassung des Organs hat. Auf diese Frage gibt es derzeit nur eine ehrliche Antwort: wir wissen es nicht.

Ich finde ebenfalls, dass diese Angelegenheit geklärt werden sollte. Als Mitglied des Publikumsrats und Kandidat für den Stiftungsrat habe ich mit Unterstützung von Rechtsanwalt Wilfried Embacher Beschwerde bei der Kommunikationsbehörde Austria eingelegt.

Meine Motivation für die Beschwerde liegt aber auch darin, dass ich das Vorgehen nicht einfach kommentarlos hinnehmen möchte. Ich will nicht akzeptieren, dass politische Deals über dem Gesetz stehen.

„Das war immer schon so“ ist für mich keine Rechtfertigung – schon gar nicht, wenn es um die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht.

Vielleicht teilen mehr Menschen dieses Anliegen, als man zunächst vermuten würde. Eine lebendige Demokratie lebt vom Widerspruch – selbst dann, wenn er unbequem ist.

Siehe: Meine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit a ORF-G
DerStandard berichtete sowie Salzburger Nachrichten, Kurier, Salzburg24, MSN, ÖGS-barrierefrei. DerStandard berichtete nochmals am 1. August 2025.

ORF-Publikumsrat Sitzungssaal
ORF-Publikumsrat Sitzungssaal

P.S. Der Presseclub Concordia, bei dem ich Mitglied bin, hat kürzlich eine Popularbeschwerde zur Sicherung der ORF-Unabhängigkeit bei KommAustria eingereicht und schreibt dazu: „Die gröbliche Missachtung der verfassungsrechtlich gebotenen und einfachgesetzlich vorgeschriebenen Unvereinbarkeitsbestimmungen ist nicht unwidersprochen hinzunehmen.“

Ein Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert