Fünf Jahre Medien-Barrierefreiheit: Es braucht mehr Verbindlichkeit

Podiumsdiskussion mit Andreas Kunigk, Robert Ziegler, Michael Ogris, Corinna Drumm und Martin Ladstätter

Am 18. Juni 2026 nahm ich an einer Podiumsdiskussion der RTR zum Thema „5 Jahre verpflichtender Ausbau barrierefreier Medienangebote: Schon eine Selbstverständlichkeit?“ teil. Anlass war eine Bilanz über die Entwicklung seit Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtungen im Jahr 2021. Dabei wurde deutlich: Es gibt Fortschritte, aber auch erheblichen Handlungsbedarf. Über die Veranstaltung berichtet auch BIZEPS im Beitrag „Barrierefreie Medien: Was sich seit 2021 verändert hat“.

Ich nahm als Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats an der Diskussion teil. Grundlage der Diskussion war auch ein aktueller Statusbericht der RTR zur Barrierefreiheit in audiovisuellen Medien.

Mein Fazit fällt gemischt aus: Während der ORF und auch ServusTV ihr barrierefreies Angebot deutlich ausgebaut haben, erfüllen manche private Medienanbieter ihre gesetzlichen Verpflichtungen nach wie vor nur unzureichend.

Besonders kritisch sehe ich, dass einige Anbieter nicht einmal die vorgeschriebenen Berichte zur Barrierefreiheit an die Behörde übermittelt haben und trotzdem öffentliche Förderungen erhalten. Förderungen sollten künftig stärker an die Umsetzung von Barrierefreiheit geknüpft werden.

Der Österreichische Behindertenrat hat die Entwicklung in den vergangenen fünf Jahren genau beobachtet. Nun ist es an der Zeit, Konsequenzen einzufordern. Manche Anbieter haben in fünf Jahren gerade einmal rund zwei Prozent ihres Angebots barrierefrei gestaltet. Bei diesem Tempo würde vollständige Barrierefreiheit erst in rund 250 Jahren erreicht.

Deshalb braucht es aus meiner Sicht auch auf EU-Ebene verbindlichere Vorgaben. Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD) sollte von einer allgemeinen Verbesserungsverpflichtung zu messbaren, verbindlichen und durchsetzbaren Mindeststandards für Medien-Barrierefreiheit weiterentwickelt werden.

Auch die RTR selbst muss sich an hohen Maßstäben messen lassen. Der Rechnungshof kritisierte bereits 2022, dass weder die Räumlichkeiten noch zentrale Dokumente der Regulierungsbehörde barrierefrei waren. Darüber berichtete auch BIZEPS.

Mein Fazit: Es gibt Fortschritte, aber sie reichen nicht aus. Barrierefreiheit braucht klare gesetzliche Vorgaben, wirksame Kontrolle und Konsequenzen, wenn Verpflichtungen nicht eingehalten werden.

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